Sanierungsgebiet Altstadt Gransee

Auftraggeber: Amt Gransee und Gemeinden
Förderprogramm: ​Städtebaulicher Denkmalschutz
Vor Ort tätig seit: 1993

Die Stadt Gransee mit ca. 5.800 Einwohnern liegt etwa 60 km nördlich von Berlin im Landkreis Oberhavel. Gransee ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ und wird im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gefördert. Die Altstadt von Gransee ist als Flächendenkmal ausgewiesen und verfügt über zahlreiche Gebäude, die in die Liste der Denkmale des Landes Brandenburg eingetragen sind, wie z.B. die St. Marienkirche, das ehemalige Franziskaner Kloster, die ehemalige Hospitalkapelle sowie das ehemalige Hospital St. Spiritus.

Gransee ist eine koloniale Stadtgründung des Mittelalters. Das heutige Stadtbild innerhalb der Stadtmauer entstand jedoch erst nach dem Stadtbrand 1711 und wird geprägt durch ein typisches streng orthogonales Straßenraster, überwiegend einheitliche Grundstücksgrößen sowie einheitlich traufständige Wohnhäuser.

Die BSG ist seit 1993 als treuhänderischer Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ verantwortlich und führt die Stadterneuerung auf der Basis des besonderen Städtebaurechts durch. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme begleitete die BSG zahlreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher und privater Gebäude, darunter eine große Zahl an eingetragenen Einzeldenkmalen sowie Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Grün- und Freiflächen.

Die BSG ist als Sanierungsbeauftragte der Stadt Gransee für folgende Leistungen verantwortlich:
  • Fortschreibung des Rahmenplans Sanierungsgebiet „Altstadt“
  • Aufstellung und Fortschreibung des Sanierungs-/Umsetzungsplans
  • Beratung und Begleitung von privaten Bauherren bei der Umsetzung ihrer Vorhaben mit Unterstützung durch die Städtebauförderung
  • Vorbereitende Gutachten (Grobchecks) zur Sanierung von öffentlichen oder privaten Einzelvorhaben der Sanierung
  • Baufachliche Prüfung und Begleitung von Einzelvorhaben einschließlich Prüfung Wohnraumförderung
  • Stellungnahmen zu Vorhaben mit besonderem Genehmigungs­vorbehalt
  • Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersichten
  • Akquisition zusätzlicher Finanzierungsmittel
  • Baukontrolle, Schlussrechnungsprüfung für alle Fördervorhaben
  • Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung, Controlling