Die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts basiert stets auf einer Untersuchung der baulichen, städtebaulichen und sozialen Situation des zu betrachtenden Bereichs. Diese städtebaulichen Untersuchungen geben Aufschluss über die vorhandenen funktionalen, städtebaulichen oder gestalterischen Qualitäten und Potenziale sowie die Mängel und Defizite im Untersuchungsgebiet.
Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz bei der Durchführung, z.B. von vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 141 Baugesetzbuch.
Zudem erarbeiten wir im Auftrag der Kommunen städtebauliche Gutachten, Machbarkeitsstudien und Satzungen, z.B. Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen, Denkmalbereichssatzungen.
Weitere Informationen unter Arbeitsfeld Stadtentwicklung.