Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei Hoch- und Tiefbauvorhaben aller Art sind wichtige Parameter für erfolgreiche und nachhaltige Investitionen. Wir prüfen öffentliche und private Bauvorhaben auf der Grundlage der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und des aktuellen Standes der Technik hinsichtlich Planung, Durchführung und Abrechnung auf Plausibilität der Maßnahmen und Kosten (Plausibilitätsprüfung).
Die erfahrenen Bauingenieure der BSG beraten Bauherrn im Vorfeld der Bauvorhaben zur Planung, Ausführung und zu den voraussichtlichen Kosten. Sie kontrollieren die Ausführung vor Ort und prüfen die Schlussabrechnung. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln und anderen Zuwendungen der öffentlichen Hand an öffentliche und private Bauherren übernehmen wir die baufachliche Beratung und die bautechnische und wirtschaftliche Prüfung von Einzelvorhaben.
Zwischen 2009 und 2013 war die BSG fünf Jahre lang als Beauftragte des Landes Brandenburg für investive Fördervorhaben aller Förderbereiche (Stadterneuerung, VV Neubau, Soziale Stadt, Zukunft im Stadtteil, Stadtumbau Ost u.a.) für die Qualitätssicherung und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung der eingesetzten Städtebaufördermittel im gesamten Land Brandenburg zuständig. Hierzu wurden die von Kommunen und kommunalen Beauftragten vorgelegten Förderanträge und -vereinbarungen stichprobenartig geprüft. Im Rahmen dieser Beauftragung war die BSG weiterhin zuständig für die Fortschreibung der entsprechenden Kostenkataloge.
Das Team der BSG für das Arbeitsfeld baufachliche Prüfung:
- Lutz Hermann – Teamleiter
- Thorsten Blossey
- Barbara Pott