Schloss Freienwalde (Konzeptvergabe)

Verkauf Schloss Freienwalde (Konzeptvergabe)

Der Landkreis Märkisch-Oderland beauftragte die BSG im August 2018 mit der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Veräußerung der Liegenschaft Schloss und Schlosspark Bad Freienwalde.

Das Ensemble Schloss und Schlosspark Freienwalde gehört zu den wichtigen bau- und kulturhistorischen Zeugnissen der Freienwalder Stadtgeschichte. Aufgrund ihrer historischen Prägung durch das preußische Königshaus, den Industriellen und Politiker Walter Rathenau sowie die langjährige kulturelle Nutzung waren und sind das Schloss und der Schlosspark wichtige Identifikations-, Kultur- und Erholungsorte der Stadt Bad Freienwalde und Ziel für Besucherinnen und Besucher. Die Gesamtanlage Schloss Freienwalde einschließlich Schlosspark und Gebäudebestand ist als Denkmalensemble nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz geschützt.

Grundlage der Veräußerung waren der Beschluss über die Entbehrlichkeit des Kreistags Märkisch-Oderland vom 06.06.2018 und ein Verkehrswertgutachten. Um die Nachhaltigkeit der mit den bisherigen öffentlichen Sanierungsmaßnahmen an Schloss, Gärtnerhaus und Teehaus verbundenen Investitionen zu gewährleisten und neue Impulse für Stadt- und Wirtschaftsentwicklung zu geben, waren nach Abstimmung mit der Stadt Bad Freienwalde und dem Landkreises Märkisch-Oderland nachfolgende Aspekte für die Bewertung der Nutzungskonzepte zu berücksichtigen:

  • Pflege und Entwicklung des kulturellen Erbes
  • angemessene Berücksichtigung des Rathenau-Gedenkens
  • Erhaltung des Areals in einem dem Stadtbild angemessenen baulichen Zustand
  • Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit, der Parkpflege und Weiterentwicklung durch neue Gestaltungselemente
  • Beitrag zur Entwicklung der Stadt Bad Freienwalde als Kurstadt
  • Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Bad Freienwalde (Arbeits- und Ausbildungsplätze)

Diese Anforderungen sowie weitere Details und Rahmenbedingungen zur konkreten Grundstückssituation wurden mit dem zur Verfügung gestellten Exposee zum „Vergabeverfahren Schloss und Schlosspark Bad Freienwalde“ allen Interessenten bekannt gemacht. Das Vergabeverfahren (Konzeptvergabe) wurde nach europaweiter Bekanntmachung als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kreistags, des Liegenschafts- und Bauverwaltungsamts, des Wirtschaftsamtes und der Stadt Bad Freienwalde begleitete das Vergabeverfahren. Der Kaufpreis ist bei der Konzeptvergabe nicht alleinentscheidendes Kriterium für die Bewertung der Angebote. Für die Beurteilung der nichtpreislichen Kriterien waren durch die zum Angebot aufgeforderten Bewerber Nutzungs- und Gestaltungskonzepte vorzulegen.

Im Teilnahmewettbewerb bewarben sich elf Interessenten, sechs Bewerber wurden nach Konsultationsgesprächen zum Angebot aufgefordert. Mit Ende der Angebotsfrist gingen zwei Angebote ein. Vor Ladung zum Gespräch zog ein Bieter sein Angebot zurück.

Im Verhandlungsverfahren konnte zunächst keine hinreichend belastbare Perspektive für die Liegenschaft gefunden werden, die den o.g. Anforderungen und Interessen des Landkreises Märkisch-Oderland und der Stadt Bad Freienwalde sowie des potenziellen Käufers gerecht geworden wäre. Das zwischenzeitlich unterbrochene Vergabeverfahren wurde schließlich mit dem letztlich verbliebenen Bieter wieder aufgenommen. Der Landkreis wird die Immobilie (Schloss, Teehäuschen, Gärtnerhaus) mit einem unmittelbar angrenzenden Grundstücksteil in die vom Bieter gegründete und mittlerweile anerkannte und eingetragene Stiftung mit seinem Namen einbringen. Der übrige Schlosspark bleibt im Eigentum des Landkreises. Der Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland beschloss am 07.12.2022 die Zustiftung des Schlosses Freienwalde.

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