Sanierungsgebiet Stadtkern Templin

Auftraggeber: Stadt ​Templin
Förderprogramm: ​Städtebaulicher Denkmalschutz
Vor Ort tätig seit: 1993

Die Stadt Templin mit ca. 16.000 Einwohnern liegt etwa 80 km nördlich von Berlin im Landkreis Uckermark. Templin ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ und wird im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bei der Erneuerung des bauhistorisch wertvollen Stadtkerns unterstützt. Die Altstadt Templins ist als Flächendenkmal ausgewiesen und verfügt über zahlreiche Gebäude, die in die Liste der Denkmale des Landes Brandenburg eingetragen sind.

Die Stadt Templin besitzt mit ihrer noch intakten mittelalterlichen Stadtmauer inklusive der drei Tortürme – am Prenzlauer Tor mit Vortor und Zwinger – ein einzigartiges Kulturdenkmal. Der durch die Barockzeit geprägte Stadtgrundriss mit der teilweise noch vorhandener Bebauung des 18. Jahrhunderts entstand nach dem Stadtbrand 1735 und sucht im Land Brandenburg seinesgleichen.

Die BSG ist seit 1993 als treuhänderischer Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ verantwortlich und führt die Stadterneuerung auf der Basis des besonderen Städtebaurechts durch. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme begleitete die BSG zahlreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher und privater Gebäude, darunter eine große Zahl eingetragener Einzeldenkmale, sowie Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, von Straßen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grün- und Freiflächen.

Die BSG ist als Sanierungsbeauftragte der Stadt Templin für folgende Leistungen verantwortlich:
  • Fortschreibung des Rahmenplans Sanierungsgebiet „Stadtkern“
  • Aufstellung und Fortschreibung des Sanierungs-/Umsetzungsplans
  • Beratung und Begleitung von privaten Bauherren bei der Umsetzung ihrer Vorhaben mit Unterstützung durch die Städtebauförderung
  • Vorbereitende Gutachten (Grobchecks) zur Sanierung von öffentlichen oder privaten Einzelvorhaben der Sanierung
  • Baufachliche Prüfung und Begleitung von Einzelvorhaben einschließlich Prüfung Wohnraumförderung
  • Stellungnahmen zu Vorhaben mit besonderem Genehmigungs­vorbehalt
  • Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersichten
  • Akquisition zusätzlicher Finanzierungsmittel
  • Baukontrolle, Schlussrechnungsprüfung für alle Fördervorhaben
  • Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung, Controlling