Erhaltungssatzung für die Altstadt und den Spiegelberg in Neustadt (Dosse)

Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) hat am 10. Dezember 2018 eine Erhaltungssatzung „Altstadt und Spiegelberg“ beschlossen. Die Erhaltungssatzung soll die Ergebnisse des Sanierungsprozesses im gleichnamigen Sanierungsgebiet sichern und das bau- und kulturgeschichtlich wertvolle Ensemble der Altstadt und des Spiegelbergs dauerhaft vor negativen Entwicklungen schützen.

Für das Gebiet „Altstadt und Spiegelberg“ in der Stadt Neustadt (Dosse) wurde 1996 eine Sanierungssatzung beschlossen. Auf der Grundlage der Sanierungssatzung wurde die einzigartige barocke Stadtanlage schrittweise und mit Unterstützung von Städtebauförderungsmitteln behutsam und denkmalgerecht erneuert. Insgesamt stellten der Bund und das Land Brandenburg rund 6,5 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel für die Sanierungsmaßnahme bereit. Die Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet „Altstadt und Spiegelberg“ in Neustadt (Dosse) wurde durch die BSG als Sanierungsträger begleitet und unterstützt.

Die wesentlichen Sanierungsziele wurden erreicht, so dass der Abschluss der Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet „Altstadt und Spiegelberg“ mit dem durch die BSG 2017 vorgelegten Abschlussbericht und der Schlussabrechnung gegenüber dem Landesamt für Bauen und Verkehr beendet werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2018 die Aufstellung einer Erhaltungssatzung beschlossen. Zielstellung der Erhaltungssatzung ist der Schutz der städtebaulichen Eigenart im bisherigen Sanierungsgebiet „Altstadt und Spiegelberg“ von Neustadt (Dosse). Die BSG erarbeitete die Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einschließlich Begründung und Leitfaden zur Anwendung der Erhaltungssatzung für die besonderes wertvollen städtebaulichen Ensembles um den Kirchplatz und die Robert-Koch-Straße sowie den Siedlungsteil Spiegelberg der Stadt Neustadt (Dosse). In der Begründnung und einem zugehörigen Leitfaden zur Erhaltungssatzung vom September 2018 werden die Erhaltungsziele umfassend dargelegt und Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Bauherren ausgeführt. Die Erhaltungssatzung „Altstadt und Spiegelberg“ tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.